Erste Schritte
Direkt nach dem Versterben
Arzt verständigen
Um den Tod zu bestätigen und die Todesursache zweifelsfrei festzustellen, muss so schnell wie möglich ein Arzt verständigt werden. Dieser untersucht Ihren Verstorbenen und stellt anschließend den sogenannten Totenschein aus. Da der Totenschein die Grundlage für alle weiteren Formalitäten ist, ist er eines der wichtigsten Dokumente im Todesfall und kann nur von einem Arzt ausgestellt werden. Tritt der Todesfall Daheim ein, müssen Angehörige oder Mitbewohner einen Arzt verständigen. Das kann der Hausarzt oder aber auch der ärztliche Notdienst sein. Im Krankenhaus, Pflege- oder Wohnheim kümmert sich das Personal oder die Verwaltung darum.
Angehörige informieren
Den Angehörigen und Freunden vom Tod eines geliebten Menschen zu berichten, kann sehr schwer sein. Allerdings ist es auch ein sehr wichtiger Schritt, da das Abschiednehmen für alle ein wichtiger Teil der Trauerbewältigung ist. Außerdem fühlen Sie sich nicht allein und erhalten eventuell Unterstützung bei den nächsten Schritten.
Uns kontaktieren
Damit wir die Abholung Ihres Verstorbenen organisieren können, können Sie uns Tag und Nacht anrufen! Am Telefon besprechen wir mit Ihnen den Ablauf und machen eine Abholzeit aus. Da Ihr Verstorbener in Leipzig bis zu 24 Stunden am Sterbeort verbleiben darf, können sich alle ganz in Ruhe verabschieden.
Abschied nehmen
Nachdem der Arzt den Tod eindeutig festgestellt hat, haben Sie Zeit, sich von Ihrem Verstorbenen zu verabschieden. Für viele ist das ein ganz besonderer und intimer Moment, der den Tod begreiflicher und das Loslassen leichter machen kann. Manchmal sprechen auch bestimmte Umstände gegen den Abschied direkt nach dem Tod. Ein Unfall, der plötzliche Tod in der Öffentlichkeit oder dass Sie sich dem einfach nicht gewachsen fühlen, können mögliche Umstände sein. Wichtig ist für Sie zu wissen, dass Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt ganz persönlich Abschied nehmen können. Während einer Trauerfeier am offenen Sarg oder zu einer individuell vorbereiteten Abschiednahme ist Raum und Zeit für den Abschied von Ihrem geliebten Menschen.
Bis zum 2. Tag nach dem Versterben
Ihr persönliches Gespräch mit uns.
Innerhalb der ersten 2 Tage wird ein Mitglied aus unserem Team mit Ihnen bei einem Hausbesuch alles rund um eine Bestattung, die sich Ihr Verstorbener gewünscht hätte, besprechen. Wir beraten Sie, beantworten Ihnen alle Fragen und helfen Ihnen, eine liebevolle und individuelle Bestattung zu planen. Darüber hinaus übernehmen wir auf Ihren Wunsch auch weitere wichtige Formalitäten und Behördengänge.
Versicherungen informieren
z.B. Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung und Rentenversicherung
Arbeitgeber informieren
Falls Ihr Verstorbener erwerbstätig war, sollten Sie den Arbeitgeber schnellst möglichst über den Tod informieren. Aber auch Sie haben in der Regel Anspruch auf 2 Tage Sonderurlaub. Diese sind für den Tag des Todes und den Tag der Beerdigung. Sollten Sie für die Beerdigung eine Reise antreten müssen, können Sie nach Absprache mit Ihrem Chef auch mehr freie Tage erhalten.
Wohnung Ihres Verstorbenen versorgen
Wenn Ihr Verstorbener alleine gelebt hat, ist es wichtig, dass eventuell Haustiere weiter versorgt werden oder Strom, Gas und Wasser abgestellt werden.
Bis zum 3. Tag nach dem Versterben
Wichtige Unterlagen zusammenlegen
Im Trauerfall brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Totenschein
- Bei Verheirateten: Heiratsurkunde/ Familienbuch
- Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde vom Partner
- Chipkarte der Krankenkasse
- Versicherungsunterlagen
- ggf. Bestattungsvorsorgevertrag / Bestattungsverfügung
- ggf. Vollmachten
- ggf. Mitgliedsausweis einer Gewerkschaft
Behördengänge erledigen
Spätestens am 3. Tag nach dem Tod muss der Sterbefall bei dem Standesamt angezeigt werden, welches für den Sterbeort Ihres Verstorbenen zuständig ist. Dabei ist es sinnvoll, auch direkt die Sterbeurkunden zu beantragen. Diese werden unter anderem für die Bestattung und für Versicherungen benötigt.
Laufende Zahlungen stoppen
Wenn Sie im Besitz einer Bank- oder Vorsorgevollmacht sind, könne Sie diese der Bank vorlegen und erhalten damit vollen Zugriff auf die Konten Ihres Verstorbenen. Hier ist wichtig für Sie zu wissen, dass auf einen alleinigen Erben alle Rechte des Verstorbenen übergehen und er, wenn es sich dabei nicht um Sie handelt, Ihnen somit auch Vollmachten entziehen kann. Eine weitere Besonderheit tritt ein, wenn Ihr Verstorbener zu Lebzeiten einen Testamentsvollstrecker benannt hat. Dann ist nur dieser berechtigt den Nachlass zu regeln.
Eigentum Ihres Verstorbenen abholen
Wenn Ihr
Verstorbener zuletzt in einer Einrichtung gelebt hat, müssen seine persönlichen Gegenstände meistens zeitnah abgeholt werden
Bis zur Bestattung
Nachlass sichten
Um einen Überblick über den Nachlass zu bekommen, ist es wichtig, dass Sie mit dem Sichten frühzeitig beginnen. Meist kann aus dem Nachlass die Beerdigung finanziert werden. Sollte Ihr Verstorbener Schulden vererben, können Betroffene das Erbe beim zuständigen Nachlassgericht ausschlagen. Leider tragen dann in diesem Fall die Angehörigen die Kosten der Beerdigung meist selbst. Sollten Sie sich dem finanziell nicht gewachsen fühlen, gibt es Anlaufstellen, die Ihnen helfen können. Aber auch wir können für Sie und Ihren Verstorbenen eine liebevolle Beerdigung nach Ihren finanziellen Möglichkeiten planen.
Letzten Entscheidungen treffen
Bei unserem persönlichen Gespräch in den ersten Tagen mussten Sie viele Entscheidungen rund um die Beerdigung, die Trauerfeier, das Trauermahl und vieles mehr treffen. Nur verständlich, dass Entscheidungen offen geblieben sind. Alles, was bei Unserem ersten Gespräch noch ungeklärt blieb, besprechen wir in den nächsten Tagen telefonisch mit Ihnen. Natürlich sind wir für Sie auch weiterhin immer erreichbar, helfen Ihnen und beantworten Ihre Fragen!
Nach der Bestattung
Dokumente ordnen
Da Sie in den nächsten Wochen und Monaten immer mal wieder Unterlagen Ihres Verstorbenen benötigen, ist es gut, wenn Sie alle gesammelten und erhaltenen Unterlagen an einem Ort ablegen.
Hinterbliebenenrente beantragen
Wenn es sich bei dem Verstorbenen um Ihren Ehepartner oder um einen Ihrer Eltern handelt, können Sie eine Hinterbliebenenrente bei der Rentenversicherung Ihres Verstorbenen beantragen. Eine Erziehungsrente beantragen Sie bei Ihrer Rentenversicherung.
Erbschein beantragen
Falls kein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorhanden sind und Sie aus Gründen der gesetzlichen Erbfolge nun Erbe sind, benötigen Sie zum Auflösen von Versicherungen oder Sparkonten einen Erbschein. Diesen können Sie beim zuständigen Nachlassgericht beantragen.
Verträge kündigen
Während der Abläufe in den ersten Tagen nach dem Tod, haben Sie schon einen guten Überblick über bestehende Verträge erhalten. Sie können sich nun überlegen, welche Verträge Sie kündigen möchten oder sogar müssen und welche Sie eventuell übernehmen. Sollten Sie sich dazu entscheiden einen bestehenden Mietvertrag zu kündigen, kommen weitere Aufgaben wie Wohnung räumen und eventuell renovieren auf Sie zu.
Danke sagen
Wenn Sie möchten, können Sie sich ein paar Wochen nach der Beisetzung Ihres Verstorbenen bei Angehörigen, Freunden und Bekannten für ihre Beileidsbekundungen bedanken. Danke sagen können Sie über ein Inserat in der Zeitung oder auch über Briefe und Karten.